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Der Immobilienmakler wird grundsätzlich für seine Vermittlungstätigkeit bezahlt. D.h. seine Tätigkeit besteht darin, eine bewusste sowie finale Abschlussbereitschaft der Vertragsparteien des zukünftigen Kaufvertrages herbeizuführen. Wenn dieser erfolgreich geschlossen und notariell beurkundet worden ist, besteht der Anspruch auf das Vermittlungshonorar, welches regelmäßig zwischen 3,57 % bis 7,14 % inkl. MwSt. der beurkundeten Kaufpreissumme liegt – je nach dem, ob Sie Verbraucher oder eine juristische Person sind.
Der Kaufpreis wird in der Regel nach Beurkundung des Kaufvertrags gezahlt – allerdings nicht sofort. Zunächst müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein (z. B. Eintragung der Auflassungsvormerkung, Vorlage von Genehmigungen oder Löschungsbewilligungen). Sobald diese erfüllt sind, fordert der Notar den Käufer zur Zahlung auf.
Im Schnitt dauert es 2–6 Wochen nach Beurkundung, bis das Geld fließt.
Ein Maklerauftrag ist in der Regel befristet – z. B. auf 3 oder 6 Monate. Läuft der Vertrag aus und es wurde kein Käufer gefunden, entstehen keine Kosten für dich. Du kannst dann neu entscheiden, ob du den Vertrag verlängerst, anpasst oder beendest.
Bei uns gilt: Keine versteckten Klauseln, kein Nachdruck – nur ehrliche Rücksprache.
Das hängt stark von Objekt, Lage, Preisstrategie und Zielgruppe ab. Manche Immobilien finden innerhalb weniger Tage einen Käufer – andere brauchen etwas länger.
Unser Ziel ist: nicht der schnellste Verkauf, sondern der richtige Verkauf.
Im Schnitt bewegen wir uns bei Weserhaus zwischen 6 und 14 Wochen – vom Erstkontakt bis zum Notartermin.
Entscheidend ist eine saubere Vorbereitung: vollständige Unterlagen zur Immobilie, Bonitätsnachweise, ggf. Eigenkapitalnachweise.
Wir unterstützen Käufer:innen auf Wunsch aktiv bei der Finanzierungsvermittlung – durch unser Netzwerk aus erfahrenen Finanzierungspartnern.
So läuft das Ganze nicht nur schneller – sondern sicherer.